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Zuzahlungen für Hörgeräte bei der BKK – Ein Überblick
Übersicht der Zuschüsse für Schwerhörige*
Krankenkasse | 1. Hörgerät | 2. Hörgerät |
Reparaturpauschale** (je Hörgerät) |
VdEk (Barmer, DAK, HEK, HKK, KKH, Techniker) | 690,15€ | 690,15€ | 154,70€ |
AOK Baden- Württemberg | 685€ | 532€ | 125€ |
AOK Hessen | 680€ | 527€ | 120€ |
BKK Bundesverband | 719€ | 569€ | 150€ |
BKK Verbund (Pronova,Schwenninger, Audi & Siemens BKK) | 685€ | 532€ | 125€ |
BKK Bahn | 685€ | 532€ | 125€ |
Knappschaft/ LKK | 650€ | 494€ | 120€ |
IKK classic | 685€ | 532€ | 125€ |
IKK Verbund | 685€ | 532€ | 125€ |
BIG | 685€ | 532€ | 125€ |
* WHO 2- 3
** Reparaturpauschale = vertragliche Regelung zwischen Leistungserbringer (Hörgeräteakustiker) und gesetzlichen Krankenkassen, mit der sämtliche Reparaturen/ Neufertigung von Otoplastiken von reinen Krankenkassen- Hörgeräten (ohne Aufzahlung) innerhalb der Regelgebrauchszeit von sechs Jahren abgedeckt sind.
BKK Hörgeräte
Hörgeräte sind für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen unerlässlich, um im Alltag besser kommunizieren zu können und eine höhere Lebensqualität zu erreichen. Die Zuzahlungen für Hörgeräte durch Krankenkassen, insbesondere durch Betriebskrankenkassen (BKK), variieren je nach Versicherung und Tarif. In diesem Artikel gehen wir auf die allgemeinen Bedingungen für die Zuzahlung zu Hörgeräten bei verschiedenen BKKs ein, einschließlich spezifischer Beispiele wie der BKK VBU, Daimler BKK und pronova BKK.
Grundlagen der Zuzahlung für Hörgeräte
In Deutschland sind Krankenkassen, darunter die Betriebskrankenkassen, gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte zu übernehmen. Allerdings gibt es in der Regel eine Eigenbeteiligung (Zuzahlung) der Versicherten. Die Höhe dieser Zuzahlung kann je nach Krankenkasse und den gewählten Hörgerätemodellen variieren.
Zuzahlungsregelungen bei den BKKs
BKK allgemein
Die meisten BKKs bieten eine Grundversorgung mit Hörgeräten an, bei der die Kosten vollständig übernommen werden, sofern das Hörgerät den medizinischen Anforderungen entspricht. Für höherwertige Hörgeräte oder zusätzliche Funktionen, die über die Basisversorgung hinausgehen, müssen Versicherte in der Regel eine Zuzahlung leisten.
BKK VBU
Die BKK VBU (Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union) bietet ihren Versicherten spezielle Leistungen im Bereich der Hörgeräteversorgung. Neben der Grundversorgung kann es Zusatzangebote oder Verträge mit Hörgeräteakustikern geben, die die Zuzahlung reduzieren oder zusätzliche Services ohne weitere Kosten ermöglichen.
Daimler BKK
Die Daimler BKK bietet ebenfalls eine umfassende Versorgung mit Hörgeräten an. Die genauen Konditionen für Zuzahlungen können variieren und hängen von den individuellen Vereinbarungen ab, die die Daimler BKK mit Hörgeräteherstellern und Akustikern getroffen hat. Oft wird versucht, für die Versicherten möglichst günstige Konditionen für hochwertige Hörgeräte zu erreichen.
pronova BKK
Bei der pronova BKK steht ebenso die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hörgeräten im Fokus. Versicherte können mit einer Eigenbeteiligung rechnen, wenn sie sich für Geräte entscheiden, die über die standardmäßige Versorgung hinausgehen. Die pronova BKK informiert detailliert über die Möglichkeiten der Zusatzversorgung und eventuelle Kooperationen mit Hörgeräteakustikern.
Tipps für Versicherte
- Beratung suchen: Vor der Auswahl eines Hörgerätes ist es empfehlenswert, eine ausführliche Beratung bei einem Fachakustiker in Anspruch zu nehmen.
- Krankenkasse kontaktieren: Es ist sinnvoll, sich direkt bei der eigenen BKK über die genauen Konditionen der Zuzahlung und über mögliche Kooperationen mit Hörgeräteakustikern zu informieren.
- Vergleich anstellen: Nicht nur die Kosten, sondern auch die Qualität und der Tragekomfort der Hörgeräte sollten bei der Entscheidung eine Rolle spielen.
- Zusatzversicherungen prüfen: In einigen Fällen kann eine zusätzliche private Versicherung sinnvoll sein, um die Zuzahlung für hochwertige Hörgeräte zu reduzieren.
Fazit
Die Betriebskrankenkassen in Deutschland bieten eine solide Grundversorgung für Hörgeräte an. Für technisch anspruchsvollere Geräte ist in der Regel mit einer Eigenbeteiligung zu rechnen. Die Details der Zuzahlung und die Möglichkeiten, diese zu reduzieren, variieren je nach BKK. Es lohnt sich, die Angebote und Bedingungen der eigenen Krankenkasse genau zu prüfen und gegebenenfalls Vergleiche anzustellen, um die beste Lösung für die individuellen Bedürfnisse zu finden.