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Hörgeräteversorgung bei der DAK-Gesundheit: Ein Überblick über Zuzahlungen und Zuschüsse
Übersicht der Zuschüsse für Schwerhörige*
Krankenkasse | 1. Hörgerät | 2. Hörgerät |
Reparaturpauschale** (je Hörgerät) |
VdEk (Barmer, DAK, HEK, HKK, KKH, Techniker) | 690,15€ | 690,15€ | 154,70€ |
AOK Baden- Württemberg | 685€ | 532€ | 125€ |
AOK Hessen | 680€ | 527€ | 120€ |
BKK Bundesverband | 719€ | 569€ | 150€ |
BKK Verbund (Pronova,Schwenninger, Audi & Siemens BKK) | 685€ | 532€ | 125€ |
BKK Bahn | 685€ | 532€ | 125€ |
Knappschaft/ LKK | 650€ | 494€ | 120€ |
IKK classic | 685€ | 532€ | 125€ |
IKK Verbund | 685€ | 532€ | 125€ |
BIG | 685€ | 532€ | 125€ |
* WHO 2- 3
** Reparaturpauschale = vertragliche Regelung zwischen Leistungserbringer (Hörgeräteakustiker) und gesetzlichen Krankenkassen, mit der sämtliche Reparaturen/ Neufertigung von Otoplastiken von reinen Krankenkassen- Hörgeräten (ohne Aufzahlung) innerhalb der Regelgebrauchszeit von sechs Jahren abgedeckt sind.
DAK Hörgeräte
Die DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland, die ihren Versicherten eine Reihe von Gesundheitsleistungen bietet, einschließlich der Unterstützung bei der Anschaffung von Hörgeräten. Die Versorgung mit Hörgeräten durch die DAK, die Zuzahlungen, Zuschüsse und die Regelungen für die Folgeversorgung sind wichtige Themen für Menschen mit Hörminderung. In diesem Artikel gehen wir auf diese Aspekte ein und bieten einen umfassenden Überblick über die Leistungen der DAK-Gesundheit in Bezug auf Hörgeräte.
Grundversorgung mit Hörgeräten
Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für die Grundversorgung mit Hörgeräten, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und ein entsprechender Antrag vom HNO-Arzt oder einem Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie gestellt wird. Die Grundversorgung umfasst Hörgeräte, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung gewährleisten, ohne dass dabei der neueste Stand der Hörgerätetechnologie garantiert wird.
Zuzahlung für Hörgeräte
Für die über die Grundversorgung hinausgehenden Kosten können Versicherte der DAK eine Zuzahlung leisten müssen. Diese Zuzahlung ist in der Regel auf 10 Euro pro Hörgerät beschränkt, was eine gesetzliche Regelung für Hilfsmittel ist. Wenn Versicherte sich für ein höherwertiges Gerät entscheiden, das über die standardmäßige Versorgung hinausgeht, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen.
Zuschuss für Hörgeräte
Die DAK bietet unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss für Hörgeräte an. Dieser Zuschuss ist dazu gedacht, die Kosten zu decken, die über die reguläre Zuzahlung hinausgehen, wenn spezielle medizinische Gründe eine höherwertige Versorgung erforderlich machen. Die Höhe des Zuschusses und die Bedingungen für seine Gewährung können sich je nach individuellem Bedarf und den geltenden Richtlinien der DAK ändern.
Versorgung nach 6 Jahren
Grundsätzlich haben Versicherte der DAK-Gesundheit alle sechs Jahre Anspruch auf eine erneute Versorgung mit Hörgeräten, sofern eine Verschlechterung des Hörvermögens oder ein technischer Fortschritt eine neue Anpassung erforderlich macht. Dieser Zeitraum kann variieren, wenn besondere Umstände eine frühere Erneuerung der Hörgeräte rechtfertigen.
Verlust und Beschädigung
Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung eines Hörgeräts kommen verschiedene Regelungen zum Tragen. Die DAK-Gesundheit bietet in solchen Fällen Unterstützung, jedoch können je nach Situation Zuzahlungen oder Selbstbeteiligungen erforderlich sein. Versicherte sollten sich im Schadensfall umgehend an die DAK wenden, um die notwendigen Schritte zu besprechen.
Fazit
Die DAK-Gesundheit bietet ihren Versicherten umfangreiche Leistungen im Bereich der Hörgeräteversorgung. Von der Übernahme der Kosten für eine Grundversorgung über Zuzahlungen und Zuschüsse bis hin zur Regelung bei Verlust oder Beschädigung eines Gerätes deckt die DAK-Gesundheit die wesentlichen Bedürfnisse ihrer Versicherten ab. Wichtig ist, dass sich Betroffene frühzeitig informieren und beraten lassen, um die für sie optimale Hörgeräteversorgung zu erhalten.